
Nds. Corona-VO: Verkaufsstellen für Blumen und Pflanzen dürfen öffnen
Im Bundesland Niedersachsen dürfen die Verkaufsstellen für Blumen und Pflanzen ab dem 13.02.2021 wieder öffnen. Das geht aus der neuen niedersächsischen Verordnung zur Änderung der Niedersächsischen Corona-Verordnung hervor, die am 12.02.2021 um 10.30 Uhr veröffentlicht wurde und am Samstag, 13.02.2021 in Kraft tritt.
Die Niedersächsische Landesregierung hat sich entschieden, den bisherigen Lockdown zu verlängern. In Kraft bleiben insbesondere die strengen Kontaktbeschränkungen (ein Haushalt plus eine Person), die breite Pflicht zum Tragen von medizinischen Masken und die Schließung weiter Teile des Einzelhandels, der körpernahen Dienstleistungen und der Gastronomie. Doch in einigen Punkten gibt es wesentliche Änderungen.
Für den Produktionsgartenbau und den Facheinzelhandel mit Blumen und Pflanzen ist vor allem die in § 10 Abs. 1 b Satz 1 Nrn. 2, 3 und 19 beschriebene Änderung wichtig. Zukünftig werden Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen, Blumengestecke und Grabschmuck sowie des gärtnerischen Facheinzelhandels von der Schließung ausgenommen, da diie in den genannten Verkaufsstellen angebotenen Waren sind Güter des täglichen Bedarfs seien und die Öffnung der in der Regel kleinteilig aufgestellten Verkaufsstellen voraussichtlich kein gravierend erhöhtes Infektionsrisiko mit sich bringe.
"Damit können ab dem morgigen Samstag, 13. Februar 2021 Gärtnereien, Gartencenter und Gartenmärkte und alle weiteren Verkaufsstellen für Schnittblumen, Topfblumen und Topfpflanzen sowie für Blumengestecke und Grabschmuck öffnen, also alle Geschäfte, deren Sortimentsschwerpunkt im Verkauf von Blumen und Pflanzen liegt. Randsortimente wie Töpfe, Blumenschmuck und Gartenartikel dürfen ebenfalls verkauft werden. Es gelten die bekannten Regeln zu Randsortimenten sowie die bekannten Hygieneregeln, wie sie bereits im geöffneten Einzelhandel angewendet werden. Der Verkauf von Pflanzen und Blumen ist außerdem auch auf Wochenmärkten und im landwirtschaftlichen Direktverkauf sowie in Hofläden gestattet.", heißt es in der Pressemitteilung zur Änderungsverordnung.
Die Corona-Verordnung gilt zunächst bis zum 13.03.2021. Es sei jedoch damit zu rechnen, dass nach dem nächsten Treffen von Bund und Ländern am 03.03.2021 eine weitere Verordnungsänderung auf den Weg gebracht werde.
Den aktuellen Stand der Niedersächsischen Verordnung über Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus SARS-CoV-2 (Niedersächsische Corona-Verordnung) können Sie auf dem Internet-Portal des Landes Niedersachsen abrufen.
- Links:
- https://www.stk.niedersachsen.de/startseite/presseinformationen/anderungen-in-der-corona-verordnung-kleine-erleichterungen-aber-noch-keine-wesentlichen-lockerungen-moglich-197236.html
- https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/vorschriften-der-landesregierung-185856.html