01.04.2020

Corona: Wo dürfen Blumen und Pflanzen verkauft werden?

Coronavirus: Wo dürfen Blumen und Pflanzen verkauft werden?

Coronavirus: Wo dürfen Blumen und Pflanzen verkauft werden?

ACHTUNG: LETZTES UPDATE 01.04.2020

Die Situation rund um das Coronavirus (COVID-19) hält Deutschland in Atem. Die am Montag, 16.03.2020 veröffentlichte Leitlinie zum einheitlichen Vorgehen der Länder zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich sieht vor, dass "Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte", der Einzelhandel für Lebensmittel sowie der Großhandel ausdrücklich NICHT geschlossen werden. Auch Dienstleister und Handwerker dürfen demnach weiter arbeiten. So die Theorie. In der Praxis sieht es jedoch ganz anders aus.

Neben den ungenauen Definitionen der Bundesregierung ("Bau- und Gartenbaumärkte") sorgten auch die unterschiedlichen Auslegungen der Bundesländer in ihren Erlassen sowie die Handlungsweise der Landkreise für große Verwirrung und Unsicherheit. Keiner wusste ob mit der Definition "Bau- und Gartenbaumärkte" auch Blumenfachgeschäfte, Floristen, Endverkaufsgärtnereien und der Garten- und Landschaftsbau zählen. Der Wochenmarkthandel war ausdrücklich erlaubt, doch die Ordnungsämter verjagten die Blumenhändler von den Wochenmärkten.

+++ UPDATE 17.03.2020 +++ Blumengeschäfte und Floristikfachgeschäfte müssen schließen. Endverkaufsgärtnereien dürfen weiterhin öffnen. (Alle Angaben ohne Gewähr!)

+++ UPDATE 23.03.2020 +++ Auf Wochenmärkten sind nur noch Lebensmittelverkäufe erlaubt. Baumärkte dürfen nur noch an Gewerbekunden verkaufen. Bitte klären Sie die Details mit Ihren örtlichen Behörden (z.B. Rathaus) oder Ihrem Berufsverband.

+++ UPDATE 30.03.2020 +++ In Niedersachsen ist "Betreiberinnen und Betreibern von Baumärkten, Gartenfachmärkten und Gartenbaumärkten" die Abgabe von Waren an nicht gewerbliche Kundinnen und Kunden (Privatkundinnen und Privatkunden) untersagt. Die Kundinnen und Kunden haben nachzuweisen, dass sie ein entsprechendes Gewerbe ausüben. Der Verkauf an Privatkunden ist im Wege einer Fernbestellung und Auslieferung ab sofort gestattet. Die Ausführung gärtnerischer Dienstleistungen (Garten- und Landschaftsbau, Gartenpflege, Friedhofsgartenbau, Innenraumbegrünung etc.) ist weiter erlaubt.

Bremen:
Gartenbaumärkte - OFFEN
Blumengeschäfte - GESCHLOSSEN
Baumärkte - OFFEN

Hamburg:
Gartenbaumärkte/Gärtnereien - OFFEN
Blumengeschäfte - OFFEN
Baumärkte - OFFEN

Mecklenburg-Vorpommern:
Gartenbaumärkte - GESCHLOSSEN (Verkauf an Gewerbe erlaubt)
Blumengeschäfte - OFFEN
Baumärkte - GESCHLOSSEN (Verkauf an Gewerbe erlaubt)

Niedersachsen:
Gartenbaumärkte/Gartenfachmärkte - GESCHLOSSEN (Verkauf an Gewerbe erlaubt)
Blumengeschäfte - GESCHLOSSEN
Baumärkte - GESCHLOSSEN (Verkauf an Gewerbe erlaubt)

Nordrhein-Westfalen:
Gartenbaumärkte - OFFEN (bei Einhaltung spezieller Regeln und Vorkehrungen)
Blumengeschäfte/Floristen - OFFEN (bei Einhaltung spezieller Regeln und Vorkehrungen)
Baumärkte - OFFEN (bei Einhaltung spezieller Regeln und Vorkehrungen)

Schleswig-Holstein:
Gartenbaumärkte - OFFEN
Blumengeschäfte - GESCHLOSSEN
Baumärkte - OFFEN

+++ UPDATE 01.04.2020 +++ In Niedersachsen sollen Bau- und Gartenbaumärkte ab Samstag, 04.04.2020 wieder öffnen dürfen. Damit will die Landesregierung einem "Baumarkttourismus" Richtung Bremen und Nordrhein-Westfalen entgegenwirken. Die Landesregierung hat ihre Entscheidung vom 27.03.2020 zurückgenommen. Niedersachsen werde die Regelung an die anderer Bundesländer anpassen und "eine Öffnung für Baumärkte und Gartencenter vorsehen", zitierte der NDR den niedersächsischen Ministerpräsidenten Stephan Weil. Niedersachsens Landeschef betonte allerdings, dass das nicht als generelle Lockerung der Maßnahmen zu verstehen sei. Der Verkauf an Privatkunden ist außerdem im Wege einer Fernbestellung und Auslieferung gestattet. Die Ausführung gärtnerischer Dienstleistungen (Garten- und Landschaftsbau, Gartenpflege, Friedhofsgartenbau, Innenraumbegrünung etc.) ist weiter erlaubt.

Alle oben genannten Angaben ohne Gewähr, da sich die Faktenlagen zum Teil sehr schnell ändert!

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