
Corona: Neuer Beschluss will keinen Pflanzenhandel
Bund und Länder haben am 13. Dezember 2020 weitere weitreichende Beschlüsse zur Eindämmung der Corona-Pandemie gefasst. Die Maßnahmen, die bisher zur Eindämmung der Corona-Pandemie ergriffen wurden, würden nicht ausreichen. Die Zahlen würden weiter steigen weiter. Die Kontaktbeschränkungen bleiben laut Bund-Länder-Beschluss bestehen, der Einzelhandel soll bis auf einige Ausnahmen geschlossen werden.
Dazu heißt es im Wortlaut:
"Der Einzelhandel mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel, der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird ab dem 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021 geschlossen. Der Verkauf von non-food Produkten im Lebensmitteleinzelhandel, die nicht dem täglichen Bedarf zuzuordnen sind, kann ebenfalls eingeschränkt werden und darf keinesfalls ausgeweitet werden. Der Verkauf von Pyrotechnik vor Silvester wird in diesem Jahr generell verboten.
Damit ist auch klar: Auch Blumengeschäfte, Floristen, Endverkaufsgärtnereien, Gartenmärkte, Gartencenter, Baumärkte und Wochenmarkthändler mit Blumen und Pflanzen müssen ab Mittwoch ihre Geschäfte und Verkaufsstellen schließen. Einzig und allein der Weihnachtsbaumverkauf ist dann noch erlaubt.